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Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH
aufgrund des Prüfsiegels „Geprüft und Empfohlen vom IBR" für die Produkte Schöck ComBAR®
Antragsteller: Schöck Bauteile GmbH Vimbucher www.schoeck.de Proben: am 02.03.2011 beim Auftraggeber durch das IBR entnommen. Mitarbeiter des IBR Dieses Gutachten darf nur ungekürzt und unverändert vervielfältigt und veröffentlicht werden. Jede andere Verwendung, auch in Auszügen oder Zitaten, bedarf der schriftlichen Genehmigung des IBR. IBR Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH D-83022 Rosenheim Heilig-Geist-Str. 54 Tel. +49(0)8031 3675-0
Geschäftsführer Reimut Hentschel HRB Traunstein 5362 Ust-IdNr. DE 131182830 [email protected] www.baubiologie-ibr.de


Seite 2 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 Die Zielsetzung des IBR ist es, wohngesunde und umweltfreundliche Bauprodukte für den Verbraucher mit dem Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" zu kennzeichnen. Das Prüfsiegel ist vom Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH 1982 geschaffen worden, um dem gesundheits- und umweltbewussten Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich in seiner Wohnumwelt vor gesundheitlichen Schäden durch Baustoffe und Einrichtungsgegenstände zu schützen. Das Prüfsiegel wird Produkten zugesprochen, die baubiologisch unbedenkliches Wohnen und zugleich den Schutz der Umwelt sicherstellen. Bei der Vergabe des Prüfsiegels beschränken wir uns auf die Anwendung naturwissenschaftlich – technischer Analysemethoden, die sowohl für fachlich versierte Dritte anhand normativer Re-gelungen sowie dem technischen Stand der Laboranalytik als auch für den Endverbraucher nachvollziehbar sein müssen. Durch die Auszeichnung möglichst vieler Produkte mit dem Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMP-FOHLEN VOM IBR" sollen immer mehr Verbraucher und Anwender in die Lage versetzt wer-den, beim Einkauf von Produkten zum Bauen und Einrichten baubiologische Kriterien als ge-wichtiges Argument ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Die in den gutachterlichen Stellungnahmen aufgeführten Prüfungen sollen bauphysikalische, bauaufsichtliche, baurechtliche oder sicherheitstechnische Anforderungen nicht ersetzen. Sie stellen lediglich eine Ergänzung im Hinblick auf vernachlässigte gesundheitliche, physiologi-sche, baubiologische und ökologische Aspekte dar. Dem Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" liegt eine ganzheitliche Betrach-tungsweise zugrunde. Neben den Prüfungen, welche die möglichen physiologischen Auswir-kungen der Produkte auf den Menschen und/oder die Umwelt feststellen, wird auch berücksich-tigt, ob bei der Herstellung, Verarbeitung, Benutzung und Wiedereingliederung des Produktes in den ökologischen Kreislauf keine bzw. tolerierbare Belastungen entstehen. Die Abgabe von Substanzen, z.B. mit kanzerogenen und/oder mutagenen Potential, ist grund-sätzlich als Ausschlusskriterium zu bewerten. Die Verleihung des Prüfsiegels wird bei diesen Produkten grundsätzlich verweigert. Alle im Rahmen unserer gutachterlicher Stellungnahmen genannten Firmen-, Produkt- oder Markennamen sind urheberrechtlich geschützt und stellen in diesem Zusammenhang weder ei-ne Wertung noch eine Empfehlung dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit ist in allen Texten die maskuline Substantivform stellvertretend für die maskuline und feminine Form verwendet worden. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 3 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 Produktbeschreibung.4 Untersuchungsergebnisse .5 2.1 Radioaktivität . 5 2.2 Biozide, PCB, Pyrethroide, Phtalate . 6 Polychlorierte Biphenyle . 7 Lösemittel und Riechstoffe – VOC. 8 Chlorierte Kohlenwasserstoffe . 9 Einwertige Alkohole . 10 Mehrwertige Alkohole und deren Ether . 11 Ester mehrwertiger Alkohole und deren Ether . 11 Carbonsäureester. 11 2.3.1.10 Ketone . 12 2.3.1.11 Aldehyde. 12 2.3.1.12 Carbonsäuren. 12 Schwermetalle. 13 Bestimmung in der Originalsubstanz. 14 Bestimmung im Eluat. 14 Feinstäube . 15 Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels .17 Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 4 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 1. Produktbeschreibung
Das Unternehmen hat uns im Rahmen der Verleihung des Prüfsiegels beauftragt, seine Produk-te baubiologischen Untersuchungen zu unterziehen. Bei den zur Prüfung vorgelegten Produkten handelt es sich um nichtmetallische stabförmige Bewehrungsmaterialen mit einem Stabdurchmesser von 8 bis 32 mm zum Einsatz analog Be-tonstahl für spezielle Anwendungen in den Bereichen des Stahlbetonbaus. Bei diesem Faserverbundwerkstoff wird aus Glasfasern und einer Harzmatrix ein homogener stabförmiger Bewehrungswerkstoff hergestellt. Die Fasern geben dem Material die Festigkeit und Steifigkeit in axialer Ausrichtung. Die Harz-matrix hat die Aufgabe, die Fasern in Ihrer Lage zu fixieren, die Last zu übertragen und die Fa-sern vor äußeren Einflüssen zu schützen. Das Verbundverhalten der Glasfaserstäbe ist dem von Betonstählen ähnlich. Die Anwendungsbereiche dieses Werkstoffes liegen im Hoch- und Tiefbau wenn das Anforde-rungsprofil des Bewehrungsmaterials z.B. hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Zerspanungsverhalten, Wärmeleitfähigkeit, magnetischem Verhalten, elektrische Leitfähigkeit, Chemikalienbeständigkeit, Rohdichte u.a. den Einsatz konventioneller Stahlbewehrung aus-schließt. Die Bewehrungsstäbe sind mit Kerndurchmesser 16 mm allgemein bauaufsichtlich zugelassen (DIBt Z-1.6-238). Für den tragenden Einsatz anderer Varianten des Werkstoffes ist stets die Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Auf die Notwendigkeit persönlicher Schutzausrüstung zur Verarbeitung des Materials im Rah-men der Maßgaben der Berufsgenossenschaften wird ausdrücklich hingewiesen. Den Verarbeitern stehen eine Vielfalt konstruktiver Hilfestellungen zur Verfügung. So sind bei-spielsweise umfangreiche Produktinformationen und Verarbeitungsvorschriften auf der Internet-seite des Herstellers einzusehen bzw. den produktspezifischen Druckschriften zu entnehmen. Die Herstellung unterliegt einer ständigen Eigen- und Fremdüberwachung und ist nach ISO 9001:2008 zertifiziert. Die weiteren Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf vorgenannte Werkstoffe und die daraus hergestellten Produkte. Die Sicherheitsdatenblätter lagen zur Einsichtnahme vor. Eine problembehaftete Entsorgbarkeit besteht nicht. Es sind keine gefährlichen Inhaltsstoffe auszuweisen. Weiterhin lag eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe vor. Nähere technische Spezifikationen sind beim Hersteller anzufragen. Im weiteren Verlauf der gutachterlichen Stellungnahme wird die baubiologische Unbedenklich-keit der Produkte untersucht. Die nachfolgend ausgewiesenen Ergebnisse gelten jeweils für alle vorgenannten Produkte, falls nicht explizit anders ausgewiesen. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 5 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2. Untersuchungsergebnisse
2.1 Radioaktivität
Die Diskussion über die Risiken der Kernenergieerzeugung lenkt das Interesse der Öffentlich-keit fast ausschließlich auf die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Kernenergieanlagen. Dadurch wird das Problem der Strahlenbelastung in Gebäuden vernachlässigt. Der Hauptanteil der natürlichen Strahlenbelastung ist durch die Umgebungsstrahlung und durch die Aufnahme natürlicher radioaktiver Stoffe in den Körper bedingt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass aus Baustoffen das radioaktive Gas Radon in die Raumluft abgegeben werden kann. Durch Einat-men über einen langen Zeitraum kann es zu einer radioaktiven Strahlenbelastung der Lunge kommen. Menschen nehmen das Gas und seine Zerfallsprodukte mit der Atemluft auf. Wäh-rend Radon zum größten Teil wieder ausgeatmet wird, können sich seine radioaktiv strahlenden Zerfallsprodukte in der Lunge anlagern. Mit der Strahlenschutzverordnung von 2001 wurde die zulässige zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung von 1,5 mSv/a auf 1 mSv/a herunter-gesetzt. Die Radiation Protection 112 der Europäischen Kommission hat 1999 einen Activity Concentration Index (ACI) für Baustoffe vorgeschlagen. Der ACI – Wert für Baustoffe wird mit einer Summenformel berechnet, die ein Dosiskriterium von 1 mSv/a zugrunde legt. Die Bewer-tung mit dem ACI ist deshalb strenger als mit der bisherigen Leningrader Summenformel, die ein Dosiskriterium von 1,5 mSv/a zugrunde legt. Der ACI – Wert wird über nachfolgenden Zu-sammenhang ermittelt: ACI = A (K-40) / 3000 + A (Ra-226) / 300 + A (Th-232) / 200 < 1 Hierbei ist A(K-40) die Aktivität des Kalium-40, A(Ra-226) die Aktivität des Radium-226 und A(Th-232) die Aktivität des Thorium-232 jeweils in Bq/kg. Aus den 3 Messwerten A(K-40), A(Ra-226) und A(Th-232) wird im Anschluss daran der Summenwert des ACI gebildet. Die Aktivität von Radium 226 kann indirekt über die Tochterprodukte Blei 214 und die Aktivität von Thorium 232 über die Tochterprodukte Blei 212 gemessen werden. Aktivität [Bq/kg] Statistischer Fehler [%] Prüfergebnis: Bei dem Produkt wurde ein ACI – Wert von 0,07 ermittelt. Künstliche Radioaktivität durch Tschernobyl oder die oberirdischen Atombombentests der 1960-er Jahre konnte in der untersuchten Probe nicht festgestellt werden. Activity Concentration Index (ACI) für Baustoffe der Europäischen Kommission ACI  1,00 Richtwert des Instituts für Baubiologie Rosenheim GmbH Richtwert des Umweltinstituts München e.V. Bewertung: Das geprüfte Produkt erfüllt den offiziellen Richtwert von ACI  1 sowie die Prüfbe-dingung ACI  0,75 des Instituts für Baubiologie, als auch den strengen Maßstab des Umweltin-stituts München von ACI  0,5. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 6 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.2 Biozide, PCB, Pyrethroide, Phtalate
Mit der zunehmenden Chemisierung des Arbeitsfeldes und des Alltags hat sich auch die Luft-
qualität in den Innenräumen weiter verschlechtert. Für den Arbeitsplatz sind die MAK-Werte
(Maximale Arbeitsplatzkonzentration) erarbeitet worden. Für die Wohnräume hingegen, in de-
nen man viel mehr Zeit verbringt, gibt es, bis auf ganz wenige Ausnahmen, noch keine gesetz-
lich festgelegten Höchstmengen oder Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft. Die Beschaf-
fenheit der Luft in Wohn- und sonstigen Aufenthaltsräumen wird wesentlich von der Art der
Baustoffe und Einrichtungsgegenstände und von der Art der verwendeten Haushaltschemika-
lien bestimmt.
2.2.1 Biozide
Untersuchungsmethode: Zufügen interner Standards (alpha-HCH, 2,4,6-Tribromphenol, PCB 209) zur Kontrolle des Prüfverfahrens. Extraktion mit n-Hexan/Aceton und Carbonatlösung. A-cetylierung der Phenole. Stoffgruppenspezifische Fraktionierung des Extraktes an Silikagel. A-nalyse mittels Kapillargaschromatographie und Flammenionisations- / Elektroneneinfang-Detektor (GC/FID/ECD) bzw. Massenspektrometrie (GC/MS). Kalibration und Gehaltsbestim-mung über externe Standards. Messwert Nachweisgrenze Pentachlorphenol PCP 2,3,4,5 – Tetrachlorphenol 2,3,5,6 – Tetrachlorphenol gamma – HCH (Lindan) Dichlofluanid < Tolylfluanid < Chlorthalonil < alpha – Endosulfan beta – Endosulfan Endosulfan – Sulfat Furmecyclox < Hexachlorbenzol < Methylparathion < Ethylparathion < Chlorpyriphos < cis – Heptachlorepoxid trans – Heptachlorepoxid cis – Chlordan trans – Chlordan Hexachlorophen < Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 7 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.2.2 Polychlorierte Biphenyle Untersuchungsmethode: Zufügen interner Standards (PCB 209) zur Kontrolle des Prüfverfah-rens. Extraktion mit n-Hexan. Stoffgruppenspezifische Fraktionierung des Extraktes an Silika-gel. Aufkonzentration. Analyse mittels Kapillargaschromatographie und Elektroneneinfang-Detektor (GC/ECD). Kalibration und Gehaltsbestimmung über externe Standards. Bestimmung nach PCB-Abfallverordnung 2002. Messwert Nachweisgrenze Polychlorierte Biphenyle PCB Nr.: 28 Polychlorierte Biphenyle PCB Nr.: 52 Polychlorierte Biphenyle PCB Nr.: 101 Polychlorierte Biphenyle PCB Nr.: 138 Polychlorierte Biphenyle PCB Nr.: 153 Polychlorierte Biphenyle PCB Nr.: 180 Polychlorierte Biphenyle PCB – gesamt Polychlorierte Terphenyle PCT – gesamt Polychlorierte Diphenylmethane PCDM – gesamt Polybromierte Diphenylmethane PBDM – gesamt 2.2.3 Pyrethroide Messwert Nachweisgrenze Deltamethrin < Tetramethrin < Cypermethrin < cis – trans – Permethrin Cyhalothrin < Messwert Nachweisgrenze Phthalsäureanhydrid < Dimethylphthalat < Diethylphthalat < Bis – 2 – methylpropylphthalat DiBP Dibutylphthalat DBP Benzylbutylphthalat BBP Dioctylphthalat DOP Diethylhexylphthalat DEHP Diisononylphthalat DNOP Didecylphthalat < Diundecylphthalat < Anmerkung: Konzentrationen von Phthalsäureestern unter 20 mg/kg werden aufgrund ihrer Häufigkeit als unspezifische Sekundärkontamination angenommen. Bewertung: Es ließ sich keine der geprüften Substanzen in messbaren Konzentrationen nach-weisen. Alle Messwerte liegen unterhalb der analysespezifischen Nachweisgrenzen. Eine Be-lastung durch die geprüften Substanzen ist nicht zu erwarten. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH


Seite 8 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.3 Lösemittel und Riechstoffe – VOC
Mit der zunehmenden Chemisierung des Arbeitsumfeldes und des Alltags hat sich auch die
Luftqualität in den Innenräumen laufend verschlechtert. Für den Arbeitsplatz sind die MAK-
Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) erarbeitet worden. Für Wohnräume, in denen der
Mensch weit mehr Zeit verbringt, gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine gesetzlich festgeleg-
ten Höchstmengen oder Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft. Es ist das erklärte Ziel der
neuen Landesbauordnungen und der Bauproduktenrichtlinie, die Gesundheit von Gebäudenut-
zern zu schützen. Das entsprechende Gremium zur Findung und Erstellung von VOC-
Grenzwerten ist die ECA (European Collaborative Action). Dieses Gremium hat bereits 1997
empfohlen, die sogenannten NIK (niedrigst interessierende Konzentrationen) als Beurteilungs-
schema zu verwenden; also Konzentrationen, die aus toxikologischer Sicht gerade noch von In-
teresse sind. Die Einteilung flüchtiger organischer Verbindungen mit Ausnahme von Pestiziden
erfolgt gemäß der WHO nach deren Siedebereich bzw. der daraus resultierenden Flüchtigkeit.
Die nachstehend untersuchten Stoffe liegen im Siedebereich von 50 bis 260° C wie nachfol-
gend dargestellt.
Prüfmethode: Die Untersuchungen werden
mittels VOC- Emissionskammermessung
durchgeführt. Die Luftwechselrate wurde
der Oberfläche des Prüfkörpers angepasst.
Die Prüfparameter wurden wie folgt ge-
wählt:
Kammervolumen Oberfläche Temperaturbereich Lufttemperatur Relative Luftfeuchtigkeit Die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und schwerflüchtigen organischen Verbindun-gen (SVOC) wurden durch Adsorption an Aktivkohle angereichert. Die VOC wurden nach De-sorption mit Schwefelkohlenstoff gaschromatographisch getrennt und anschließend mittels Massenspektrometrie identifiziert. Die einzelnen Stoffe wurden durch Massenspektrometrie substanzspezifisch oder gegen einen externen Toluolstandard quantifiziert. 2.3.1.1 Alkane Messwert Nachweisgrenze Methylcyclopentan Methylcyclohexan 2,2,4,4,6,8,8 – Heptamethylnonan 2,2, Dimethyldecan Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 9 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.3.1.2 Aromaten Messwert Nachweisgrenze n – Propylbenzol 2 – Ethyltoluol 3 – Ethyltoluol 4 – Ethyltoluol 1,3,5 – Trimethylbenzol 1,2,4 – Trimethylbenzol 1,2,3 – Trimethylbenzol n – Butylbenzol 1,2 / 1,3 – Diethylbenzol 1,4 – Diethylbenzol 1,2,4,5 – Tetramethylbenzol 1,2,3,5 – Tetramethylbenzol Messwert Nachweisgrenze Trim. 2 – Methylpropen 4 – Phenylcyclohexen 4 – Vinylcyclohexen 2.3.1.4 Chlorierte Kohlenwasserstoffe Messwert Nachweisgrenze 1,1,1 – Trichlorethan Tetrachlorkohlenstoff 1,4 – Dichlorbenzol 1 – Chlornaphthalin Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 10 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 Messwert Nachweisgrenze Dihydro – Myrcenol beta – Citronellol Hydroxi – Citronellal delta – 3 – Caren alpha – Terpinen gamma – Terpinen alpha – Terpineol endo – Borneol 2.3.1.6 Einwertige Alkohole Messwert Nachweisgrenze tert. – Butanol 2 – Methyl – 1 – Butanol 2 – Propyl – 1 – Pentanol 2 – Ethyl – 1 – Hexanol 1 – Octen – 3 – ol Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 11 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.3.1.7 Mehrwertige Alkohole und deren Ether Messwert Nachweisgrenze Ethylenglykolmonomethylether (EGMM) Ethylenglykolmonoethylether (EGME) Ethylenglykolmonoisopropylether (EGMiP) Ethylenglykolmonobutylether (EGMB) Ethylenglykolmonophenylether (EGMP) Ethylenglykoldiphenylether (EGDP) 1,2 – Propylenglykol (1,2PG) 1,2 – Propylenglykolethylhexyl (PGEH) 1,2 – Propylenglykolmonomethylether (PGMM) 1,2 – Propylenglykolmonobutylether (PGMB) 1,2 – Propylenglykolmonotert. – butylether PGMtB) Diethylenglykolmonomethylether (DEGMM) Diethylenglykolmonoethylether (DEGME) Diethylenglykolmonobutylether (DEGMB) Dipropylenglykolmonomethylether (DPGMM) Triethylenglykolmonobutylether (TEGMB) Tripropylenglykolmonobutylether (TPGMB) Tripropylenglykolmonoallylether (TPGMA) 2.3.1.8 Ester mehrwertiger Alkohole und deren Ether Messwert Nachweisgrenze Propylenglykolmonomethyletheracetat (PGMMA) Ethylenglykolmonoethyletheracetat (EGMEA) 2.3.1.9 Carbonsäureester Messwert Nachweisgrenze n – Butylacetat i – Butylacetat Methylmethacrylat Dimethylcaprylat Diisobutyladipat Dimethylphthalat Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 12 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 Messwert Nachweisgrenze 3,3,5 – Trimethyl – Cyclohexanon Methyl – Ethyl – Keton (2 – Butanon) Methyl – isobutyl – Keton (MIBK) 2 – Hexanon (MBK) n – Methyl – 2 – Pyrrolidon 2.3.1.11 Aldehyde Messwert Nachweisgrenze Formaldehyd (Methanal) trans – Zimtaldehyd alpha – Hexyl – Zimtaldehyd 2.3.1.12 Carbonsäuren Messwert Nachweisgrenze Weiterhin konnten Alkylhydroperoxide mit 18 μg/m³ sowie jeweils 100 μg/m³ t-Buthyl-i-buthylether und 1-(1-methylethoxy)-2-propanon nachgewiesen werden. Die vorgefundenen Stoffe können im Zusammenhang mit der Einbausituation als unbedenklich gelten. Die Gesamtkonzentration flüchtiger Stoffe beträgt im Prüfzeitraum 555 μg/m³. Damit entspricht das Prüfmaterial den Maßgaben des AgBB Schemas. Bewertung: Alle anderen geprüften Substanzen ließen sich nicht in messbaren Konzentrationen nachweisen. Alle Messwerte liegen unterhalb der analysespezifischen Nachweisgrenzen. Eine Belastung durch die geprüften Substanzen ist nicht zu erwarten. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 13 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.4 Schwermetalle
Grundsätzlich werden Metalle in Leicht- und Schwermetalle eingeteilt. Entgegen der üblichen Ansicht, nur Schwermetalle ergäben toxisches Potential, Leichtmetalle hingegen nicht, sei an-gemerkt: Nicht alle Schwermetalle sind giftig und nicht alle Leichtmetalle sind ungiftig. Etwa 14 der 80 am weitesten verbreiteten Metalle sind für Menschen und Säugetiere essentiell. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als essentiell gelten Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium sowie die Schwermetalle Eisen, Zink, Kupfer, Mangan, Nickel, Chrom, Vanadium, Molybdän und Kobalt. Eine Unterversorgung mit essentiellen Metallen führt zwar zu Mangelerscheinungen, zuviel da-von kann jedoch Vergiftungserscheinungen erzeugen. Dennoch sind Vergiftungen mit essentiel-len Metallen eher unwahrscheinlich, da der menschliche Organismus Kontrollmechanismen be-sitzt, wodurch bis zu einem gewissen Maß der Überschuss ausgeschieden werden kann. Wird das jeweilige Maß überschritten, ergibt sich ein toxisches Potential. Die bekanntesten giftigen und umweltschädlichen Schwermetalle sind Blei, Cadmium und Quecksilber. Die Bestimmung der Metalle kann Aufschluss geben über die verwendeten Ausgangsprodukte sowie über ge-sundheitliche Risiken sowie eine mögliche Umweltgefährdung. Prüfmethode: Quantitative Bestimmung nach DIN EN ISO 17294-2 über ICP-MS Analysenprinzip: Bestimmung von 62 Elementen durch ICP-MS unter Verwendung von Rhodi-um und Rhenium als interne Standards; Kalibrierung des ICP-MS mittels Multielementstandards (simple linear). Die Analysenmethode ICP-MS (inductively-coupled-plasma mass-spectrometry) ermöglicht die Bestimmung einer Vielzahl von Elementen in kurzer Zeit und ist aufgrund ihrer Nachweissicher-heit eines der meist genutzten Verfahren der Spurenelementanalytik. Die ICP-MS beruht auf der Ionisierung des zu analysierenden Materials in einem Plasma bei etwa 5000°C. Zur Erzeugung des Plasmas wird ein hochfrequenter Strom in ionisiertes Argon induziert. Daraus werden die Ionen in das Vakuum-System des Massenspektrometers über-führt. Anschließend wird der Ionenstrahl im Massenspektrometer in Ionen unterschiedlicher Masse getrennt. Da jedes Element mindestens ein Isotop aufweist, dessen Masse bei keinem natürlichen Isotop eines anderen Elements auftritt, stellt die Masse eine charakteristische Eigenschaft der Elemen-te dar. Aufschluss der Proben: Nach Reinigung des Gefäßes werden 10 ml Salpetersäure und 2 ml Flusssäure zugegeben. Die genaue Einwaage wird auf dem Waageprotokoll notiert. Diese Pro-tokolle werden den Vorgängen beigefügt und archiviert. Das Gefäß wird nach der Arbeitsanwei-sung Mikrowellenaufschlüsse in das System eingespannt. Anschließend wird der Totalauf-schluss durchgeführt. Nach dem Abkühlen werden die Gefäße vorsichtig im Abzug geöffnet. Das Aufschlussgefäß wird mit 38 ml Wasser aufgefüllt, vermischt und ein Teil der Lösung gegebenenfalls als Blind-wert zur Seite gestellt. Der Rest wird verworfen. Anschließend wird das Gefäß dreimal mit Reinstwasser ausgespült. Nach jeder weiteren Verwendung muss das Gefäß erneut gereinigt werden. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 14 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.4.1 Bestimmung in der Originalsubstanz Als Vergleichswert werden die Grenzwerte nach LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) in mg/kg angesetzt: Die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 2 stellen die Obergrenze der jeweiligen Ein-bauklasse bei der Verwendung von Boden im Erd-, Straßen-, Landschafts- und Deponiebau (z.B. Abdeckungen) sowie bei der Verfüllung von Baugruben und Rekultivierungsmaßnahmen dar. Dabei sind die Zuordnungswerte Feststoff für Boden maßgebend. Z 0: Uneingeschränkter Einbau Z 1.1: Eingeschränkter offener Einbau Z 1.2: Eingeschränkter offener Einbau in hydrogeologisch günstigen Gebieten Z 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen Quecksilber (Hg) 1 100 200 300 1000 - 5 120 300 500 1500 - 2.4.2 Bestimmung im Eluat Mit der Untersuchung im Eluat nach DIN 38414 S 4 soll eine mögliche Gefährdung von Gewäs-sern durch Metalle ausgeschlossen werden, wenn die Materialien nach Ablauf der Produktle-bensdauer deponiert werden. Hier werden die Vergleichswerte nach LAGA in mg/l angesetzt wie vor. Dabei sind die Zuordnungswerte Eluat für Boden maßgebend. Darüber hinaus werden die Maßgaben der TVO (Trinkwasserverordnung Stand 01.01.2008) als Vergleichswert aufge-führt. Analysenprinzip: Das Probengut wird unter definierten Bedingungen mit Wasser eluiert und die ungelösten Bestandteile durch Filtration abgetrennt. Im Filtrat werden die Konzentratio-nen der zu bestimmenden Komponenten nach Verfahren der Wasseranalytik ermittelt. Messwert Nachweis- Grenzwert Grenzwert Grenzwert Grenzwert Grenzwert Grenzwert 0,005 10 10 40 60 0,01 - 0,005 15 30 75 150 0,05 - Quecksilber (Hg) 0,005 40 50 150 200 0,02 - 0,001 20 40 100 200 0,01 - 0,005 100 100 300 600 - 10 Bewertung: Alle Messwerte liegen unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Eine Belastung durch die geprüften Substanzen ist nicht zu erwarten. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 15 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 2.5 Feinstäube
Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, entstanden durch mechanische Pro-zesse oder durch Aufwirbelung. Stäube gehören zusammen mit Rauchen und Nebeln zu den Aerosolen. Zur Beurteilung der Gesundheitsgefahren von Stäuben ist neben der speziellen Schadstoffwirkung, der Konzentration und der Expositionszeit die Partikelgröße zu berücksich-tigen. Dies unterscheidet Stäube wesentlich von Gasen und Dämpfen. Die Aufnahme in den Körper erfolgt hauptsächlich über die Atmung. Transport und Ablagerung des Staubes in den Atemwegen werden weitgehend durch das Verhalten von Partikeln in strömenden Gasen be-stimmt. Je kleiner ein Staubteilchen ist, desto tiefer kann es in die Atemwege eindringen und dort gesundheitliche Schäden hervorrufen. Stäube können u.a. allergische Veränderungen der Schleimhäute Verstopfungen der oberen Atemwege Krebs der Atemwege verursachen. Im Arbeitsumfeld existieren seit langem Grenzwerte für die Staubbelastung der Mitarbeiter. Im Allgemeinen ist zwar die Staubentwicklung am Arbeitsplatz erheblich höher als im Wohnbereich. Hingegen ist die Aufenthaltszeit im Wohnbereich wesentlich höher als am Ar-beitsplatz. Deswegen muss berücksichtigt werden, ob von einem Produkt auch im Wohnbereich Feinstäube abgegeben werden können. Definition von Feinstäuben Die größten inhalierbaren Teilchen werden im Nasen-Rachenraum abgeschieden; kleinere Teil-chen unter 25 μm gelangen in den Tracheo- Bronchialbaum und werden dort abgeschieden. Die feinsten Teilchen unter 10 μm können bis in den Alveolarbereich (Lungenbläschen) gelangen und dort abgeschieden werden. Bei faserförmigen Teilchen der Dichte von Mineralien ist dies möglich für geometrische Faserdurchmesser unter 3 μm und Faserlängen bis etwa 100 μm. Damit kann bei der Messung und Beurteilung von Staubkonzentrationen von einheitlichen Maß-stäben ausgegangen werden. Unter Feinstaub wird der alveolengängige Staub verstanden. Dieser umfasst ein Staubkollektiv, das ein Abscheidesystem passiert, das in seiner Wirkung der theoretischen Trennfunktion eines Sedimentabscheiders entspricht, der Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser von 5 μm zu 50 % abscheidet (Johannesburger Konvention 1959). Die folgende Tabelle zeigt den Durchmesser und den Durchlassgrad bei einem solchen Vorab-scheider für Staubteilchen der Dichte 1000 kg/m³ mit einem aerodynamischen Durchmesser von Durchmesser [μm] Durchlassgrad [%] 1,5 95 3,5 75 5,0 50 7,1 0 Faserförmige Teilchen mit Längen bis zu etwa 100 μm können in den Alveolarbereich gelangen. Voraussetzung ist, dass der geometrische Faserdurchmesser unter 3 μm liegt und die Dichte der Fasern derjenigen von Mineralien entspricht. Dieser alveolengängige Anteil des Ge-samtstaubgehaltes wird für die baubiologische Beurteilung erfasst. Ein staubhaltiges Produkt, das dem visuellen Eindruck nach sehr staubhaltig erscheint, muss deshalb nicht unbedingt al-veolengängigen Feinstaub obiger Definition enthalten. Das Prüfmaterial wies sowohl größer di- Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Seite 16 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 mensionierten Staub auf als auch den alveolengängigen Feinstaub nach obiger Dimension, auf den sich der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration) bzw. AGW-Wert (Arbeitsplatz-grenzwert) bezieht. Die Mengen lagen nahe dem Grenzbereich der gesicherten Auswertung von unter 0,5 mg/m³. Als gesicherter Grenzwert wird eine Feinstaubkonzentration von 6,0 mg/m³ angenommen. Dieser Wert gilt für die allgemeine Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung. Auch bei Einhaltung dieses gesicherten Grenzwertes ist eine Gesundheitsgefährdung nur dann auszuschließen, wenn sicherzustellen ist, dass keine muta-genen, krebserzeugenden, fibrogenen, toxischen oder allergisierenden Wirkungen des Staubes zu erwarten sind. Diese Voraussetzungen wurden bisher nur für die Feinstäube von Aluminium und seinen Oxiden, Graphit (Quarzgehalt < 1 %), Eisenoxiden, Magnesiumoxid und Titanoxid festgestellt. In allen übrigen Fällen sind deshalb stoffspezifische MAK-, AGW- oder TRK- Werte (Technische Richtkonzentration) neben dem allgemeinen Staubgrenzwert anzuwenden. Prüfdurchführung: Die Ermittlung des Feinstaubgehaltes erfolgt nach DIN 53482 P 8 in Anleh-nung an DIN 53811. Zur Untersuchung wird das Prüfgut mit einem Siebboden getrennt in das Prüfrohr eingebaut. Die enthaltenen Staubanteile bleiben auf der Filteroberfläche zurück. Die Mengenbestimmung wurde durch Wägung im Halbmikrobereich auf 0,1 mg Genauigkeit durchgeführt. Die Bestim-mung des alveolengängigen Schlankheitsgrades der Staubpartikel erfolgt unter dem Auflicht-Mikroskop bei einer Vergrößerung bis 500- fach. Die Vermessung erfolgt unter dem Großfeld-Metallmikroskop der Fa. Leitz (Industrie-Mikroskop SM-LUX HL mit DF-IC-Auflichteinrichtung) mittels Leitz- Latimet Fernsehmikrometer. Die Messgenauigkeit betrug 1/100 μm. Bewertung: Die Prüfluftmengen wurden auf einen m³ umgerechnet. Die Feinstaubgehalte lagen deutlich unter der Zulässigkeitsgrenze von 6 mg/m³ Luftvolumen. Die vorgefundenen mittleren Faserdurchmesser lagen bei 25,23 und 25,76 μm. Es ist nicht mit einer Feinstaubbelastung der Wohnraumluft bzw. der Umwelt durch die Verwen-dung des geprüften Produktes zu rechnen. Sowohl die Staub- wie auch die Feinstaubspuren zeigten keine Faserform, wie sie für eine Alveolengängigkeit gegeben sein müssten. In den Werkstoffproben konnten keine Asbestfasern gemäß VDI- Richtlinie 3866 (Blatt 5) nach-gewiesen werden. Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH




Seite 17 von 17 des IBR Gutachtens Nr. 3011 - 451 3. Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels
Zur Wahrung von Neutralität und Objektivität wurden alle Untersuchungen von unabhängigen Dritten durchgeführt. Für die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen werden wirtschaftlich unabhängige Labore beauftragt, mit denen wir bereits langjährige Geschäftsverbindungen un-terhalten. Alle ermittelten Ergebnisse aus dieser gutachterlichen Stellungnahme sind den exter-nen Prüfberichten entnommen. Diese werden archiviert und können vom Auftraggeber jederzeit eingesehen werden. Das Emblem des Prüfsiegels wie nachstehend dargestellt ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte darauf liegen beim IBR. Dieses Prüfsiegel muss stets in Zusammenhang mit dem ganzen Produktnamen geführt wer-den. Der Hersteller darf das Prüfsiegel ausschließlich für die Produkte werblich verwenden de-nen es verliehen wurde. Er ist verpflichtet, jeden Versuch einer Irreführung des Verbrauchers darüber zu unterlassen, für welche Produkte das Prüfsiegel verliehen ist und für welche nicht. Das gilt auch für den Wortbegriff "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR". Das Zeichen des IBR darf nur als Bestandteil des Prüfsiegels verwendet werden. Vor Ablauf der Geltungsdauer kann die Verlängerung beantragt werden. Die fortdauernde Ver-wendung des Prüfsiegels ist abhängig von den Ergebnissen der Nachprüfung durch das IBR. Die Nachprüfung wird nach dem jeweils aktuellen Stand der Prüfsiegelrichtlinien durchgeführt. Die Hersteller sind verpflichtet, uns rechtzeitig über jede Veränderung am Produkt zu informie-ren, die baubiologische Auswirkungen auf das Produkt haben könnte. Das Institut kann die Verwendung des Prüfsiegels bei Missbrauch ohne Einhaltung einer Frist untersagen. Mitarbeiter des IBR oder deren Beauftragte können jederzeit auch ohne vorherige Anmeldung die Fertigung des Antragstellers besichtigen. Rosenheim, 18.05.2011 Reimut Geschäftsführer Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH
VERLEIHUNGS-URKUNDE Aufgrund der guten Prüfergebnisse wird der Firma Schöck Bauteile D-76534 Baden-Baden für die Produkte Schöck ComBAR®
durch das Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH verliehen. Reimut Hentschel, Geschäftsführer Rosenheim, im Juni 2011 Das Prüfsiegel wird für die Dauer von 2 Jahren verliehen. Die Nachprüfung für die Produkte muss rechtzeitig vor Ablauf im Interesse des Verbrauchers erfolgen und ist vom Antragsteller neu zu beantragen. IBR Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH D-83022 Rosenheim Heilig-Geist-Str. 54 Tel. +49(0)8031 3675-0 Fax -3675-30
Geschäftsführer Reimut Hentschel HRB Traunstein 5362 Ust-IdNr. DE 131182830 [email protected] www.baubiologie-ibr.de

Source: https://www.schoeck-schweiz.ch/upload/files/download/Gutachten_Baubiologie_Schoeck_ComBAR_%5B4263%5D.pdf

Microsoft word - pseudoephedrine report final 30jul09.doc

OFFICE OF THE PRIME MINISTER'S SCIENCE ADVISORY COMMITTEE Professor Peter Gluckman, DCNZM FRSNZ FMedSci FRS Chief Science Advisor Consideration of reduction of access to, or elimination of, pseudoephedrine in ‘cold and flu' preparations Report to the Prime Minister 30 July 2009 CSA-2009-01

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Significant Risks of Oral Why This Drug Class Should Not Be Included in a Preventive Care Mandate Rebecca Peck, M.D., C.C.D., and Charles W. Norris, M.D.* Dr. Rebecca Peck is a board-certified family physician, certified clinical densitometer, and Marquette Method NFP teacher. Dr. Peck may be

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