Powerpoint-präsentation


Nationale Konferenz Häusliche Gewalt als Thema der öffentlichen Gesundheit
20. November 2014 / Bern Opfer häuslicher Gewalt
in der Gynäkologie und Geburtshilfe Sibil Tschudin Frauenklinik USB Häusliche Gewalt in Gynäkologie und Geburtshilfe
Häusliche Gewalt im Zusammenhang mit Schwangerschaft
und Geburt
Erkennen und Ansprechen häuslicher Gewalt in Gynäkologie
und Geburtshilfe
Erstbetreuung von Gewaltopfern – Erfassen, Dokumentieren,
Behandeln, Unterstützen
SGGG Leitfaden: Einführung und Umsetzung
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Häusliche Gewalt und Schwangerschaft
C. A. 31j.:
Frau A., gebürtige Türkin, meldet sich in der 8. SSW. Der Partner, mit dem sie seit 2 Jahren zusammen ist, hat sie immer wieder geschlagen. Gleichwohl liess sie sich vor 10 Monate wegen grossen Kinderwunsches das Implanon entfernen. Nun ist es erneut zu Gewalt gekommen, weswegen sich Frau A. vom Freund getrennt hat. Obwohl sie sich, arbeitslos und sozialhilfeabhängig, eigentlich nicht in der Lage sieht, alleine ein Kind , möchte sie nach bereits 3 Abbrüchen, keinen weiteren Abbruch. Von ihrer Familie wird sie nicht unterstützt. Der Sozialdienst organisiert eine Unterbringung im Frauenhaus. Nach der Geburt eines gesunden Mädchens kommt es erneut zu Gewalt durch den Ex-Partner. Frau A. macht eine Anzeige. Gewalt gegen Frauen - Risikofaktoren
Strukturell
•Geschlechtsungleichheit •Politische Instabilität •Kulturelle Akzeptanz von Gewalt •Tiefer sozioökomischer Status •Arbeitslosigkeit •Armut •Isolation Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Gewalt gegen Frauen - Risikofaktoren
•Familienkonflikte •Mangelnde Kontrolle über Versorgung der Familie •Alkohol- /Drogenkonsum Individuell
•Gewalterfahrung in der Lebensgeschichte •Ablehnung durch die Familie •Unerwünschte Schwangerschaft •Psychische Erkrankungen Risikofaktoren für peripartale Depression
Soziodemographische chronische Stressoren Affektive Störungen Partnerschaftskonflikt Sexuelle Gewalterfah- sozioökonomische rung in eigener Kindheit Wohnungsprobleme Familienanamnese Mangel an sozialer Unterstützung Yonkers K et al., 2011 Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern



Erkennen und Ansprechen häuslicher Gewalt
Anforderung an Medizinalpersonen:
Sensibilisierung auf das Erkennen
von Zeichen für Gewalterfahrung Kompetenz und Fertigkeiten im
Ansprechen von Gewalt
Gewalt ansprechen
- routinemässig im Sinne eines Screening Reaktionen der Patientinnen?
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Gewalt ansprechen bei Verdacht
„Bei diesem Symptom / dieser Beobachtung / solchen Beschwerden müssen wir ÄrztInnen an alle möglichen Ursachen denken. Dazu gehört auch Häusliche Gewalt. Könnte das bei Ihnen der Fall sein?" „Immer wieder sind wir mit der Situation konfrontiert, dass die Ursache von solchen Beschwerden zuhause erlittene Gewalt ist. Muss ich diesbezüglich bei Ihnen in Sorge sein / könnte das bei Ihnen eine Rolle spielen / ist das bei Ihnen evt. auch der Fall?" Gewalt ansprechen - Screening
„Es ist bekannt, dass auf Frauen öfters Gewalt ausgeübt wird. Haben Sie je zuhause Gewalt erlebt?" „Studien in der Schweiz zeigen, dass jeder vierte Frau im Laufe ihres Lebens häusliche Gewalt wie Respektlosigkeit, Demütigungen oder gar körperliche oder sexuelle Gewalt, widerfährt. Da dies so häufig vorkommt, stelle ich allen Frauen die Frage, ob auch sie davon betroffen ist." „Ich frage alle Frauen, wie sie sich zuhause fühlen. Erleben Sie oft schwierige Situationen mit Ihrem Partner? Werden Sie schlecht behandelt, beschimpft oder geschlagen?" Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern


Erstbetreuung von Gewaltopfern
erfassen
dokumentieren
behandeln
unterstützen
Fallbeispiel 1
D. J., 38j.:
Frau J. meldet sich auf der NF-Station der UFK, nachdem ihr
Ehemann sie wieder einmal geschlagen und vergewaltigt hat.
Sie will nun endlich eine Anzeige machen und die Scheidung
einreichen.
Frau J. stammt aus Ex-Jugoslawien. Ihren Mann heiratete sie im
Alter von 18 Jahren. Schon bald kam es zu Gewalttätigkeiten.
Aber Frau J. war finanziell abhängig und zudem in Angst, die
damals noch kleinen Kinder zu verlieren, wenn sie sich gegen
ihren Mann aufgelehnt und die Trennung verlangt hätte. Zudem
verspürte sie grossen Druck seitens der Familie des Ehemanns.
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Fallbeispiel 2
S. G., 18j.:
Frau K. wird von der Polizei auf die Notfallstation gebracht.
Sie berichtet, dass sie um 23:00 auf dem Nachhauseweg von
einem Unbekannten überwältigt und vergewaltigt wurde. Gelähmt
vor Schrecken sei sie nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren.
Nachdem sich der Täter entfernt hatte, sei sie nach Hause
gegangen und hätte sich einem guten Freund anvertraut. Dieser
hat ihr nahegelegt, unbedingt eine Anzeige zu machen.
Dies sei ihr allerdings nicht leicht gefallen. Die Kleider, die sie
während der Vergewaltigung getragen habe, habe sie bereits in
einen Container geschmissen. Überhaupt falle es ihr sehr schwer
über das Ganze zu reden und die Vorstellung, sich nun
untersuchen lassen zu müssen, sei schlimm.
Fallbeispiel 3
S. G., 30j.:
Frau G. wird von der Polizei auf die Notfallstation gebracht. Sie
berichtet, dass sie morgens um 06:00 Uhr auf am Boden auf der
Strasse aufgewacht sei; ihr Slip habe sich in ihrer Hosentasche
befunden.
Am Abend zuvor war sie aus der Agglomeration allein nach Basel
gefahren, um den Abend dort zu verbringen. Am Rhein wurde sie
von einer Gruppe junger Leute angesprochen. Es wurde ihr dabei
auch ein Getränk angeboten.
Kurz nachdem sie das angebotene Glas ausgetrunken hat,
verschwimmen die weiteren Erinnerungen. Sie befürchtet,
vergewaltigt worden zu sein.
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern



Gewaltopfer
Die Betroffene fühlt sich.
ohnmächtig
ausgeliefert
minderwertig
hilflos
Betreuung von Gewaltopfern
Psychischer Ausnahmezustand
Krisenintervention
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern



Erstbetreuung durch die Gynäkologin
Ziele:

medizinische und psychologische
Versorgung

Verhinderung gesundheitlicher
Folgen des Traumas Befunderhebung und Spuren-
sicherung im Hinblick auf
Strafverfolgung des Täters
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Prinzipien der Betreuung von Gewaltopfern
 Genügend Zeit, sicherer Rahmen, Intimsphäre  Mut anerkennen  kein Hinterfragen, keine Wertung  Entlastung  Information über Traumareaktionen Rahmenbedingungen zur Wiedererlangung von Kontrolle und Entscheidungskompetenz Betreuung von Gewaltopfern
Unmittelbar nach dem Vorfall / Notfallsituation:
Befunderhebung / Spurensicherung im Hinblick auf eine
Prophylaktische Massnahmen zur Verhinderung von
(bleibenden) Folgeschäden  Organisation von Unterstützung und weiterer Betreuung
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Tathergang:
Anamnese:
 Absprache unter den - letzter willentlicher GV  keine wiederholten - letzte Periode - geb.-gyn. Anamnese  standardisierte - persönliche Anamnese Dokumentation und Beurteilung von Abklärung bzgl. STI
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Untersuchungsschritte erklären und Nur untersuchte Körperregion entblössen Gynäkologische Untersuchung durch Untersuchungsmaterial bereitstellen Verweigerung einer Untersuchung Spezielle Abklärungen
- Kleider asservieren - Abstriche mit Watteträger auf Körpersekrete des Täters - EDTA-Blutprobe (DNA-Zuordnung) - Urinprobe (Drogen?) - ev. Blutalkoholbestimmung Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Spezielle Abklärungen

Schwangerschaftsnachweis
STI

- Rückschlüsse auf Ansteckung
- Höhere Prävalenz von STI bei Gewalt-
opfern
Mein JK et al., 2003 - Einverständnis der Frau einholen Übertragungsrisiko für STI anlässlich einer Vergewaltigung

Infektion
Risiko in Promille
Hampton HL, NEJM, 1995 Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern HIV-Übertragungsrisiko bei ungeschütztem
Geschlechtsverkehr mit einem HIV-positiven Partner
Risiko pro 1000
analer Geschlechtsverkehr
vaginal Geschlechtsverkehr
iv-Drogenkonsum mit kontaminierter Injektionsnadel Nadelstich Verletzung bei Maestro TD, de Vicenzi I, 1996 vorbeugende Massnahmen
Notfallkontrazeption

1.5mg Levonorgestrel
Infektionsschutz
- Tetanusschutz?
- (prophylaktische) Einmaldosis von 1g Azithromycin - Hepatitis B: aktive, ev. passive
Immunisierung
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern therapeutische Massnahmen
Behandlung von Vaginalinfekten zurückhaltender Einsatz von Beruhigungsmitteln Unterstützende Massnahmen
Organisation von Unterstützung / Betreuung:

 Klärung wer die Frau nach Verlassen des Spital begleitet /
 Information über Angebote wie Nottelefon und Frauenhaus  Vereinbarung eines ersten Folgetermins (Anweisungen, Termine, Telefonnummern: schriftlich!) Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern 1-2 Tagen
3 Monaten
6 Monaten
 Nachkontrollen (Infekte?)  Nachimpfungen  Psychologische Unterstützung  Psychotherapie Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Gewalt gegen Frauen - Folgen
Körperliche Verletzungen

> Knochenbrüche > Verbrennungen

Psychische / soziale Reaktionen

> akut
> langfristig
Gewalt gegen Frauen - Folgen
• Allg. physische Angegriffenheit • Spannungskopfschmerzen • Schlafstörungen / Alpträume • Gastrointestinale Schmerzen • Urogenitale Beschwerden • Ängste / Wut / Schuldgefühle Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Gewalt gegen Frauen - Folgen
Mittlere und Langzeit-Folgen:
• PTSD (Flash-backs, Intrusionen)
• Ängste, Vermeidungsverhalten,
Psychosomatische Beschwerden
• Depressive Verstimmung, Suizidalität,
Beziehungsstörungen
• Sexuelle Funktionsstörungen
• Veränderung der Beziehung zum
eigenen Körper
• Alkohol- / Drogenkonsum
Gewalt gegen Frauen - Folgen
Häufigkeit von PTSD in Abhängigkeit von der Art des Traumas Traumahäufigkeit % Störungshäufigkeit % Körperliche Gewalt Gefängnishaft, Geisel Schwere Unfälle Zeuge (Unfall,Gewalt) Naturkatastrophe Sexueller Missbrauch
Irgendein Trauma Perkonigg + Wittchen, 1997 Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Betreuung von Gewaltopfern
Professionelle Haltung:
Offenheit
Unterstützen, aber nicht „bevormunden" Hilfe leisten bei der Suche nach Lösungen Autonomie fördern und stärken Den Lösungsweg der Betroffenen akzeptieren Professionelle Betreuung von Gewaltopfern
eine wichtige Voraussetzung für eine
möglichst erfolgreiche Trauma-Verarbeitung!
Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern Nationale Konferenz Opfer häuslicher Gewalt in der Gynäkologie und Geburtshilfe
20. November 2014 / Bern Danke für die Aufmerksamkeit
Fragen und Diskussion [email protected] Nationale Konferenz Häusliche Gewalt 20. November 2014, Bern

Source: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00383/00635/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdn92fGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

hca.es

SERVICIO DE SALUD DEL PRINCIPADO DE ASTURIAS Síndrome Confusional Agudo (Delirium)"Guía práctica de diagnóstico y tratamiento" Depósito Legal:????? "Guía prácticade diagnósticoy tratamiento" Mª Isabel Ruiz, Unidad de Psiquiatría de Enlace Valentín Mateos, Servicio de Neurología Héctor Suárez, Servicio de Medicina Interna II

Neither lavender oil nor tea tree oil can be linked to breast growth in young boys

Neither lavender oil nor tea tree oil can be linked to breast growth in young boys Robert Tisserand Introduction In 2007, a correlation was alleged between commercial products containing lavender and tea tree oils and breast growth in young boys. Three cases were seen in boys aged 4-7, who had all been using such products. In each case, the breast growth reduced to normal parameters within several months of ceasing to use the products. Subsequent laboratory testing showed that both essential oils had estrogen-like properties (Henley et al 2007). In the report, no information was given about any of the product ingredients, and there is scant information on product use. No analysis was carried out to confirm or rule out the presence of essential oil constituents. Case one In the first case, "The patient's mother reported applying a "healing balm" containing lavender oil to his skin starting shortly before the initial presentation." No further details of the product or its use are given, but a healing balm sounds like something that might only be applied to a small area of skin. If so, then it is unlikely that any ingredient could have entered the boy's blood in sufficient concentration to cause gynecomastia within a short time period. Case two In the second case, a styling hair gel was applied to the hair and scalp every morning, along with regular use of a shampoo. Both tea tree oil and lavender oil are cited on the ingredient list of both products. In a subsequent website report, it is claimed that the two hair products used in this case were manufactured by Paul Mitchell®, and that these were analyzed by a competitor. The shampoo was said to contain "very low concentrations" of tea tree oil, and the content in the hair gel was "virtually undetectable". Lavender oil concentration was not checked (Neustaedter 2007). Dermal absorption of fragrance from shampoo application has been estimated to be 80 times less than that from body lotion (Cadby et al 2002) and tea tree oil constituents are poorly absorbed by human skin. In one study, only 3% of the essential oil volume, applied as a 20% concentration in ethanol, was absorbed in a 24 hour period (Cross and Roberts 2006). If the website report is reliable, considering that shampoo is a wash-off product, and that there was only a negligible amount of tea tree oil in the hair gel, tea tree oil can be ruled out as a possible cause of this boy's gynecomastia. However, liberal use of a hair gel rich in lavender oil could result in moderate dermal absorption of lavender oil constituents (Cal 2006).

Copyright © 2008-2016 No Medical Care